ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR
DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: JANUAR 2010)
I.GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang
für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasstund
ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag,
2. Die Unter- oder Weitervermietung
der überlassenen Zimmer sowie derenNutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,
soweit der Kunde nicht Verbraucher ist
3. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER,VERJÄHRUNG
Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht
es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das
Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kundenbestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, soferndem
Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjährenkenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie
nicht auf einer Verletzung desLebens,
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das
Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhaltenund die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet,
die für die Zimmerüberlassung und die von ihm inAnspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine
Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung desHotels
oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis
für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen abZugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzüglicheZahlung
fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das
Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie,
einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In
begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss
bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der
im Vertrag vereinbartenVorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vomKunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinnevorstehender
Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertragzu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern5
und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der
Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITTDES KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS(NaSHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung
des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern
zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahinvom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt,
3. Bei
vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitigvermietet,
so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangenund den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde
ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions-
und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES
HOTELS
1. Sofern vertraglich vereinbart
wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragenanderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und derKunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet_Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III
Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist dasHotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die
Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft
unter irreführender oder falscher Angabevertragswesentlicher
Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes,
gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, dieSicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdenkann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich desHotels
zuzurechnen ist,
- der Zweck
bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß
gegen oben genannte Ziffer 1 Nr. 2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,soweit
dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem
Kunden ab 1400 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag
sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00Uhr
geräumt zur Verfügung zu steilen. Danach kann das Hotel aufgrund derverspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel keinoder
ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. VII.HAFTUNG DES HOTELS
Das Hotel haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche desKunden
auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommensind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotelsberuhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens E 3.500,-
und abweichend für Geld,Wertpapieren
und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen)im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden,Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen.
Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurchkein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der
Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1,
Sätze 2 bis 4 entsprechend.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfaltbehandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und — aufWunsch
— gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschlussvon Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden
Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages, der Antragsannahme oderdieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.Erfüllungs-
und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
Ausschließlicher
Gerichtsstand — auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten—
ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfülltund
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand dergesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichenVorschriften.